Aussetzung des Spiel- und Trainingsbetriebs

Mit den neuen Kontaktbeschränkungen, die ab 02.11.2020 in Kraft treten, ist ein Spielbetrieb im Amateurfussball bis Ende November nicht mehr zulässig.

Vor diesem Hintergrund wird der Spiel- und Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.