Mit den neuen Kontaktbeschränkungen, die ab 02.11.2020 in Kraft treten, ist ein Spielbetrieb im Amateurfussball bis Ende November nicht mehr zulässig.
Vor diesem Hintergrund wird der Spiel- und Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
Mit den neuen Kontaktbeschränkungen, die ab 02.11.2020 in Kraft treten, ist ein Spielbetrieb im Amateurfussball bis Ende November nicht mehr zulässig.
Vor diesem Hintergrund wird der Spiel- und Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
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