Corona-Update des WFV – Alarmstufe II

Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am Mittwoch, 24. November 2021, befinden wir uns in Baden-Württemberg in der Alarmstufe II. Nun wurde auch die CoronaVO Sport aktualisiert, welche die Regelungen für den Sport bestimmt.

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Keine Ausnahme mehr für volljährige Schüler*innen

Schüler*innen müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren. Schwangere und Stillende sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Kontrollpflichten von Nachweisen verschärft

Die neue Corona-Verordnung stellt zudem deutlicher klar, wie Veranstalter Test-,
Genesenen- und Impfnachweise zu kontrollieren haben. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

Aktiven-Spielbetrieb wird fortgesetzt – Jugend-Spielbetrieb ist ausgesetzt

Nach einer kontroversen, aber konstruktiven Debatte, bei der die Bezirksvertreter die jeweilige Situation in ihren Bezirken einbrachten, verständigte man sich darauf, den Spielbetrieb bei den Aktiven im wfv grundsätzlich fortzusetzen.

Der Verbands-Jugendausschuss verständigte sich mit dem Verbands-Spielausschuss darauf, alle Jugendspiele für 2021 abzusetzen. Die Freundschaftsspiele wurden zusammen mit den Punktspielen programmtechnisch abgesetzt. Grundsätzlich sind Freundschaftsspiele im Jugendbereich erlaubt, es sollte jedoch genau geprüft werden, ob solche ausgetragen werden müssen.